AGB
1. Geltungsbereich
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Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit PhysioCert zwischen swissODP sowie von ihr beauftragten Dritten (Zertifizierungsgesellschaft) und dem Kunden.
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Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, swissODP hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
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Bitte lesen Sie die AGB aufmerksam, bevor Sie swissODP mit der Verfahrensabwicklung beauftragen. Durch die Auftragserteilung erklären Sie sich mit den Bedingungen der swissODP einverstanden.
2. Vertragsabschluss
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Die Offerten von swissODP sind freibleibend und unverbindlich.
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Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde die Offerte von swissODP schriftlich bestätigt.
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Werden vom Kunden nicht alle geforderten Anforderungen an eine Zertifizierung erfüllt, kann ein Nachaudit ohne erneute Offerte gemäss effektivem Aufwand in Rechnung gestellt werden. Der mögliche Kostenrahmen ist auf der Offerte von swissODP angegeben und wird vom Kunden mit Unterzeichnung der Offerte bestätigt.
3. Preise
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Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken und werden nach den jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Angeboten, Preislisten und dgl. verrechnet.
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Die Preise verstehen sich als Fixpreise für Voraudit sowie (Re-)Zertifizierungsaudit und variable Preise gemäss Aufwand für Nachaudit und Beratungsdienstleistungen.
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Die Preise sind netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen.
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swissODP Partner und Nicht swissODP Partner schulden nicht dieselben Beträge.
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swissODP behält sich vor, die Preise bei Bedarf den Aufwänden entsprechend anzupassen.
4. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
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Nach Rechnungsstellung ist die Begleichung des Rechnungsbetrags innerhalb von 30 Tagen fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
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Leistungen von Seiten swissODP oder der Zertifizierungsstelle werden erst nach Begleichung des vollständigen Rechnungsbetrages erbracht.
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Die Rechnungsstellung kann im Falle optionaler Zusatzleistungen (Voraudit oder ergänzender Beratungsdienstleistungen) durch die Zertifizierungsgesellschaft erfolgen.
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Sämtliche Gebühren sind im Voraus und unabhängig vom Ergebnis der Zertifizierung geschuldet. Sie werden bei Abbruch des Zertifizierungsprozesses nicht zurückerstattet. Weiter erfolgt keine Rückerstattung, wenn die Zertifizierungsempfehlung der Zertifizierungsstelle negativ ausfällt.
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Bei Zahlungsverzug ist swissODP berechtigt, Verzugszinsen zu verrechnen und Mahnkosten in Rechnung zu stellen.
5. Vertraulichkeit
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Während der Dauer des Zertifizierungsverfahrens arbeitet die von swissODP unabhängige Zertifizierungsstelle mit den Daten der zu zertifizierenden Physiotherapiepraxis. Die Zertifizierungsstelle hat hierfür die nötige Vollmacht und ihr sind alle nötigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
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swissODP und von ihr beauftragte Dritte verpflichten sich, sämtliche Geschäftsinformationen streng vertraulich zu behandeln und nur im Kontext des Auftrages zu verwenden.
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Gegenüber Dritten wird striktes Stillschweigen zu den PhysioCert-Normen, zum Inhalt des vorliegenden Vertrags sowie zu sämtlichen Inhalten der Gespräche mit Kunden und zu Auditergebnissen der Physiotherapiepraxen gewahrt.
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Weder im Auditbericht noch in Notizen werden vollständige Patientendaten aufgeführt. Stattdessen werden Initialen verwendet, um die Anonymität der Patienten zu wahren.
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Daten der Mitarbeitenden einer zu zertifizierenden Physiotherapiepraxis werden in keinem Bericht festgehalten.
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Alle Daten sind in einer eigens dafür angelegten Datenbank erfasst. Einzig die Mitarbeitenden der Zertifizierungsstelle haben Zugriff auf diese Daten und verpflichten sich, sie nicht an Dritte weiterzugeben.
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Zwischen swissODP und der Zertifizierungsstelle werden keine schriftlichen Dokumente ausgetauscht, die sensible Informationen enthalten. Vorbehalten bleiben Einsichten in Auditresultate, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
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Sämtliche Verpflichtungen zur Geheimhaltung bleiben auch nach Beendigung des Audits bestehen.
6. Urheberrechte
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Sämtliche Urheberrechte an den von swissODP bereitgestellten PhysioCert Unterlagen, namentlich den Systemanforderungen und dem Leitfaden, sowie an allen auf der PhysioCert Website beschriebenen Inhalten, verbleiben bei swissODP. Die Weitergabe, Verwertung und/oder Veröffentlichung über den vertraglich festgelegten Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von swissODP.
7. Gültigkeit der Zertifizierung
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Erfüllt der Kunde alle erforderlichen Systemanforderungen und liegen keine Abweichungen vor, spricht die Zertifizierungsgesellschaft eine Zertifizierungsempfehlung aus. Mit der schriftlichen Benachrichtigung durch swissODP (Zertifikatserteilung) ist der Kunde berechtigt, das PhysioCert Label zu führen.
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Die erworbene Zertifizierung ist zwei Jahre gültig. Um das PhysioCert Label weiterzuführen und die Zertifizierung ohne Unterbruch aufrecht zu erhalten, muss vor Ablauf dieser zwei Jahre eine Rezertifizierung erfolgt sein.
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Sollte eine zertifizierte Praxis aufgrund von Veränderungen nicht mehr in der Lage sein, sämtliche Anforderungen zu erfüllen, ist swissODP umgehend darüber in Kenntnis zu setzen.
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Sollte im Zeitraum zwischen zwei Audits festgestellt werden, dass eine Praxis eine oder mehrere Anforderungen nicht mehr erfüllt, erfolgt eine schriftliche Abmahnung mit einer Frist zur Bereinigung. Die Kontrolle dieser Bereinigung durch die Zertifizierungsstelle ist kostenpflichtig. Sollte die Frist verstreichen, ohne dass die fehlbare Praxis die Abweichung bereinigt, wird das Zertifikat ohne Anspruch auf Entschädigung/ Rückerstattung mit sofortiger Wirkung entzogen.
8. Abbruch
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Wird die Zusammenarbeit vom Kunden vor Abschluss des Zertifizierungsprozesses abgebrochen und swissODP sowie der Zertifizierungsgesellschaft die Vollmacht zur weiteren Bearbeitung des jeweiligen Falls entzogen, verpflichten sich swissODP und die Zertifizierungsgesellschaft, alle eingereichten Unterlagen zu retournieren oder zu löschen. Es wird keine Dokumentation über diesen Fall geführt. Die in Rechnung gestellten Kosten werden jedoch nicht zurückerstattet.
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swissODP behält sich vor, die Arbeit am beauftragen Fall einzustellen, sollte die Rechnung nicht innerhalb der Zahlungsfrist beglichen werden.
9. Haftungsbeschränkung
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swissODP oder von ihr mit der Abwicklung des Anerkennungsverfahrens beauftragte Dritte können nicht haftbar gemacht werden für:
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Nicht-Anerkennung aufgrund nicht erfüllter Anforderungen durch den Kunden.
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Inhalte der vom Kunden eingereichten Unterlagen.
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Folgen aufgrund vorsätzlich falscher Angaben von Seiten Kunde (z.B. gefälschte Urkunden).
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Nicht-Zertifizierung aufgrund von Abweichungen.
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Nicht durchgeführtes Nachaudit, falls Abweichungen eine vorbehaltlose Zertifizierung verhindern.
10. Änderung der AGB
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swissODP steht in begründeten Fällen das Recht zu, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuändern. swissODP hat die Änderungen vorgängig und in geeigneter Weise ihren Kunden bekannt zu geben. Ohne schriftlichen Widerspruch innert Monatsfrist gelten die Änderungen als genehmigt. Stillschweigen gilt als Annahme der Änderungen.
11. Salvatorische Klausel
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Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder sollte sich eine Regelungslücke zeigen, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden sich in einem solchen Fall um eine einvernehmliche Lösung bemühen, die der ursprünglichen Zielsetzung möglichst nahekommt.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
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Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht.
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Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Zürich (ZH).